Hausregeln
Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar an eine volljährige Person vermietet.
1. Check-In ist ab 15:00 Uhr, Check-Out ist spätestens um 11:00 Uhr.
Früheres Ein- oder späteres Auschecken ist gegen Gebühr bei Verfügbarkeit möglich. Gäste, die über die vereinbarte Check-Out-Zeit hinaus bleiben oder unsere Reinigungen verspäten sind haftbar für alle daraus resultierenden Kosten und Ausgaben.
2. Gäste dürfen keine Reservierungen innerhalb ihres Wohnortes durchführen. Bitte kontaktiere uns, wenn Du in deinem eigenen Wohnort buchen möchtest.
3. Rauchen, Partys und exzessive Lautstärke sind nicht erlaubt, auch nicht auf Balkonen oder in Gemeinschaftsbereichen (z.B. Flure). Verstöße gegen das Rauchverbot ziehen eine Gebühr von 250€ zzgl. der Kosten für eine Sonderreinigung und Schadensreparatur nach sich.
4. Kommerzielle Fotografie/Videografie ohne schriftliche Erlaubnis sowie illegale Aktivitäten sind strikt untersagt.
5. Gäste, deren Zahl die der in der Reservierung angegebenen übersteigt sind nicht erlaubt. Wir berechnen 30€ je Nacht der Reservierung für jeden unautorisierten Gast.
6. Tiere sind nicht erlaubt. Verstöße gegen unsere Tier-Richtlinien können eine gesonderte Reinigungsgebühr nach sich ziehen. Gäste mit Assistenztieren werden gebeten uns vor dem Aufenthalt zu kontaktieren.
7. Gäste sind verantwortlich und haftbar für die Kosten zum Ersatz von verlorenen Schlüsseln, Schlüsselkarten, Fernbedienungen oder Parkausweisen.
8. Systeme zur Messung des Lärmpegels können in den Wohnungen installiert sein um exzessive Lautstärken zu überwachen. In öffentlichen Bereichen kann Videoüberwachung installiert sein.
9. Gäste sind voll verantwortlich und haftbar für Schäden oder Verluste in den Räumlichkeiten und Einrichtungen. Gäste müssen unserem Kundenservice etwaige Schäden melden.
Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
Über den Zustand der Wohnung oder des Inventars werden eventuelle Reklamationen nur innerhalb von 24 Stunden ab Ankunft anerkannt.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und ausschließlich für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen.
Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, insbesondere bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände.
Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie z. B. Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, feiern von Partys, sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises (§ 2 AGB) kann der Vertrag durch den Vermieter fristlos gekündigt werden.